Talmudlehrer

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oder Talmudweise. Die Lehrer im talmudischen Schrifttum kommen unter vier Benennungen vor: 1. Sopherim, Schriftgelehrte; 2. Ta­naim, Lehrer, Volks- und Gesetzesleh­rer; 3. Amoraim, Erklärer und Dolmetscher und 4. Saboraim, Verständige, Gesetzeskundige oder Gelehrte. Von diesen gehören die Sopherim der Zeit von Esra bis Simon dem Gerechten (430 — 219), es waren dies die Männer der großen Synode während der gan­zen Dauer derselben; die Tanaim der Zeit von Simon dem Gerechten (219 v.) bis zur Abfassung der Mischna (200 n.) durch den Patriarchen R. Juda I.; die Amoraim von dem Patriarchen R. Juda I. bis zum Schluss des Talmuds (190 — 500 n.) und die Saboraim oder Saboräer von da ab (500 bis 550). Alle vier haben an dem großen Werk der re­ligiösen Volksbildung und Volksbeleh­rung sowie an dem des Gesetzesaus­baues während eines Jahrtausends rüstig gearbeitet. Es waren die Sophe­rim die ersten Schrifterklärer und Aus­leger des Schriftgesetzes und bildeten somit die erste Periode der Schriftfor­schung. Ihnen folgten die Tanaim, wel­che die von den Sopherim aus dem Schriftgesetze hergeleiteten Gesetzes­bestimmungen und die von ihnen ge­troffenen neuen Anordnungen aner­kannten, sie weiter lehrten und dieselben durch neue Gesetzesherlei­tungen und Gesetzesauslegungen ver­mehrten, auch selbstständig neue Ge­setzesinstitutionen hervorriefen und so das Schriftgesetz weiter ausbauten. Diese Lehrtätigkeit machte die zweite Periode der Schriftforschung aus. Ei­nen Abschluss derselben brachte die schon erwähnte Abfassung der Mischna im 3. Jahrh. Die dritte Periode gehörte den Amoraim, welche sich die Erklä­rung und Weiterentwicklung der in der Mischna niedergelegten Gesetze zu ih­rer Aufgabe machten. Mit den letzten Amoräern R. Aschi und R. Abina (ge­gen 500) war das Werk der Erläute­rung und Vervollständigung der Mischna abgeschlossen; die auf sie fol­genden Lehrer, die Männer der vierten Periode, unter dem Namen »Sabo­raim« hatten schon die von letzteren veranstaltete Sammlung und Abfas­sung der Mischnaerläuterungen und der Gesetzesdiskussionen unter dem Namen »Talmud« als Ganzes und Ab­geschlossenes vor sich, an dem sie nichts weiter ändern durften. Ihre Auf­gabe war, die verschiedenen Partien in demselben zu erklären und die gesetz­liche Entscheidung bei der Divergenz der Meinungen in den daselbst ver­zeichneten Gesetzesdiskussionen für die Praxis festzustellen. Diese Feststel­lung geschah durch verstandesgemäße Durchdringung des Gesetzesfalles, weshalb sie ihren Namen »Saboräer«, »Verständige« erhielten.