Priestersegen
Name des von den Priestern (Ahroniden) dem Volke zu erteilenden Segens, der einen Bestandteil des Tempels- und Synagogengottesdienstes bildete. In 3. Mose 9. 22. lesen wir, dass Ahron, als er zum ersten Male den Priesterdienst verrichtet hatte, am Schluss desselben den Segen über das Volk sprach: »Und Ahron erhob seine Hände über das Volk und segnete es, da er herabgekommen war von der Darbringung des Sündenopfers, des Ganzopfers und der Friedensopfer.« Das Gesetz über diese Segenserteilung durch den Priester, das denselben zum Bestandteil des Gottesdienstes macht, hat das 4. Buch Mos. 6. 21 – 27; es lautet: »Rede zu Ahron und seinen Söhnen wie folgt: So segnet die Iraeliten, sprechet zu ihnen: Der Ewige segne dich und hüte dich; der Ewige lasse dir sein Antlitz leuchten und sei dir gnädig; der Ewige wende dir sein Antlitz zu und erteile dir den Frieden! « »So leget meinen Namen auf die Söhne Israels und ich werde sie segnen.« Der Priestersegen wurde ein integrierender Teil des täglichen Gottesdienstes, wo er, nach obiger Angabe, den Schluss desselben bildete. Mehreres über ihn, über seine Verwendung in dem späteren Tempelgottesdienst, seine Modifikation in dem Synagogengottesdienste, seine Bedeutung, Auffassung und Wichtigkeit, hat das talmudische Schrifttum. Wir bringen aus demselben:
I. Über den Priestersegen im Tempelgottesdienste. Derselbe wurde im Morgengottesdienste von den Priestern nach der Darbringung des täglichen Morgenopfers und nach der Räucherung auf den Stufen der Vorhalle des inneren Tempelraumes gesprochen und zwar unter feierlicher Aussprechung des vierbuchstabigen Gottesnamens, Tetragammaton und ohne Absätze bei den drei Teilen desselben. Die Priester standen mit dem dem Volke zugewandten Gesichte, ihre Hände hatten sie auf dem Haupte und sprachen den Segen. Eine vierte Förmlichkeit zu diesen führte der Gesetzeslehrer R. Jochanan b. Sakai ein, dass die Priester vorher ihre Sandalen oder Beschuhung ablegten, was im Orient als Zeichen der Verehrung galt. Der Text des Priestersegens durfte in keiner anderen Sprache, etwa übersetzt, als in der Textsprache, hebräisch, vorgetragen werden. Diese Angaben werden als gesetzliche Bestimmungen näher begründet.
a. Die Bestimmung der Zeit des Priestersegens nach der Darbringung des Morgenopfers wird, wie schon oben erwähnt, auf 3. M. 9. 22, den Bericht, dass Ahron am Schluss der Opferung das Volk segnete, begründet.
b. Die von der deutlichen und feierlichen Aussprechung des vierbuchstabigen Gottesnamens in demselben ist nach 4. Mos. 6. 27: »Und sie sollen meinen Namen über die Söhne Israels aussprechen und ich werde sie segnen.« Nach anderen Angaben soll man von dieser lauten und deutlichen Aussprechung des vierbuchstabigen Gottesna-
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