Priestersegen

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PreistersegenName des von den Priestern (Ahroniden) dem Volke zu er­teilenden Segens, der einen Bestandteil des Tempels- und Synagogengottes­dienstes bildete. In 3. Mose 9. 22. lesen wir, dass Ahron, als er zum ersten Male den Priesterdienst verrichtet hatte, am Schluss desselben den Segen über das Volk sprach: »Und Ahron erhob seine Hände über das Volk und segnete es, da er herabgekommen war von der Darbringung des Sündenopfers, des Ganzopfers und der Friedensopfer.« Das Gesetz über diese Segenserteilung durch den Priester, das denselben zum Bestandteil des Gottesdienstes macht, hat das 4. Buch Mos. 6. 21 - 27; es lau­tet: »Rede zu Ahron und seinen Söhnen wie folgt: So segnet die Iraeliten, spre­chet zu ihnen: Der Ewige segne dich und hüte dich; der Ewige lasse dir sein Antlitz leuchten und sei dir gnädig; der Ewige wende dir sein Antlitz zu und er­teile dir den Frieden! « »So leget meinen Namen auf die Söhne Israels und ich werde sie segnen.« Der Priestersegen wurde ein integrierender Teil des täg­lichen Gottesdienstes, wo er, nach obiger Angabe, den Schluss desselben bildete. Mehreres über ihn, über seine Verwendung in dem späteren Tempel­gottesdienst, seine Modifikation in dem Synagogengottesdienste, seine Bedeu­tung, Auffassung und Wichtigkeit, hat das talmudische Schrifttum. Wir brin­gen aus demselben:

I. Über den Priestersegen im Tem­pelgottesdienste. Derselbe wurde im Morgengottesdienste von den Priestern nach der Darbringung des täglichen Morgenopfers und nach der Räuche­rung auf den Stufen der Vorhalle des inneren Tempelraumes gesprochen und zwar unter feierlicher Aussprechung des vierbuchstabigen Gottesnamens, Tetragammaton und ohne Absätze bei den drei Teilen desselben. Die Priester standen mit dem dem Volke zugewand­ten Gesichte, ihre Hände hatten sie auf dem Haupte und sprachen den Segen. Eine vierte Förmlichkeit zu diesen führte der Gesetzeslehrer R. Jochanan b. Sakai ein, dass die Priester vorher ihre Sandalen oder Beschuhung ableg­ten, was im Orient als Zeichen der Ver­ehrung galt. Der Text des Priesterse­gens durfte in keiner anderen Sprache, etwa übersetzt, als in der Textsprache, hebräisch, vorgetragen werden. Diese Angaben werden als gesetzliche Be­stimmungen näher begründet beschriftungen tirol.

a. Die Bestimmung der Zeit des Priestersegens nach der Darbringung des Morgenopfers wird, wie schon oben erwähnt, auf 3. M. 9. 22, den Be­richt, dass Ahron am Schluss der Opfe­rung das Volk segnete, begründet fliesenleger tirol unterland.

b. Die von der deutlichen und feier­lichen Aussprechung des vierbuchsta­bigen Gottesnamens in demselben ist nach 4. Mos. 6. 27: »Und sie sollen meinen Namen über die Söhne Israels aussprechen und ich werde sie segnen.« Nach anderen Angaben soll man von dieser lauten und deutlichen Ausspre­chung des vierbuchstabigen Gottesnamens nach dem Tode des Hohenpries­ters Simon des Gerechten, als unter der Syrerherrschaft die jüdische Hellenisie­rung in Palästina keine Grenzen mehr kannte und man Missbrauch und Miss­deutung befürchtete, Abstand genom­men gaben. Die Brüder dieses Hohen­priesters unterließen ganz das Aussprechen desselben; andere Priester haben denselben in der dabei gebrauch­ten Melodie gleichsam verschluckt, d. h. unhörbar ausgesprochen. So wird von dem die Zerstörung des Tempels überlebenden Priester und Gesetzesleh­rer R. Tarphon erzählt, dass er unter den Priestern während des Priesterse­gens nach der Aussprache dieses Got­tesnamens hingehorcht und denselben auch vernommen habe. Über die Un­terlassung desselben im Priestersegen des Synagogengottesdienstes: siehe weiter.

c. Die Anordnung, den Priesterse­gen im Tempel nicht nach seinen drei Teilen in drei Absätzen auszusprechen, beruht darauf, weil im Tempelgottes­dienste die Gemeinde nicht, wie im Synagogengottesdienste, mit einem »Amen« mit einfiel.

d. Die von dem Stehen der Priester während der Erteilung des Segens wird nach 5. Mos. 27. 1: »Diese sollen ste­hen, das Volk zu segnen«, oder nach 5. Mos. 11. 8: »Sie stehen vor dem Ewi­gen, ihm zu dienen und zu segnen«, in seinem Namen angegeben.

e. Die von der Erhebung der Hände der Priester bei diesem Akte ist nach 3. Mos. 6. 22: »Und Ahron erhob seine Hände und segnete sie..

f. Dass die Priester dabei ihr Ge­sicht dem Volke zugewandt halten sol­len, geschah aus Achtung gegen das Volk oder nach der Andeutung in den Worten des Gesetzes über den Priester­segen: »sprich zu ihnen«, d.h. wie ei­ner zum anderen mit zugewandtem Gesichte spricht.

g. Die Bestimmung, dass der Pries­tersegen nur in hebräischer Sprache ge­sprochen werden darf, findet man in den Worten: »So sollet ihr segnen« (4. M. 6. 22) oder in der Parallelen mit dem Gesetze in 5. M. 27 von der Ertei­lung des Segens und des Fluches auf Gerisim, die auch nur hebräisch erfolgt war.

II. Der Priestersegen im Synagogen­gottesdienste. Eine bedeutende Modifi­kation erhielt der Akt desselben im Sy­nagogengottesdienste. Das Aussprechen des vierbuchstabigen Gottesnamens nach seinem Wortlaute wurde da nicht gestattet. Man substituierte dafür den Namen »Adonai«, »Herr«. Nur vor dem Tempel zu Jerusalem lautete die Verheißung: »Um meinen Namen da­selbst residieren zu lassen.« Die Pries­ter sollen ihre Hände nicht auf dem Haupte halten, sondern nur bis über die Schulter erheben. Eine dritte Verän­derung war, dass der Priestersegen hier in drei Teilen nach seinen drei Absät­zen von den Priestern vorgetragen wurde, sie bei jedem Teile wenig still­hielten, während das Volk mit einem »Amen« einfiel. Eine weitere Umge­staltung der hierher gehörenden Be­stimmungen ging dahin, dass der Pries­tersegen von den Priestern in der Synagoge täglich bei jedem Gottes­dienste, also nicht, wie im Tempel zu Jerusalem, täglich nur im Morgengot­tesdienste, sondern beim Morgen-, Mussaf- und Neilagottesdienste, ge­sprochen wurde. Nur das Minchagebet machte hierin eine Ausnahme, weil man den Priestern den Weingenuss zum Mittagsmahl gestattete und diesel­ben zum Minchagottesdienste nicht ganz frei von einem Weinrausche sein würden. Sonst behielten die obigen an­deren Bestimmungen auch bei dem Sy­nagogengottesdienste mit geringen Ab­weichungen ihre volle Gültigkeit bei. So wird von manchem das Verbot von ledernem Schuhzeuge für Priester beim Priestersegen als nicht auf Strümpfe, wollene und lederne, also nicht auf Stiefel sich erstreckend, erachtet und erlaubt. Einen neuen Punkt in diesem Teile bilden die Bestimmungen, die den Priester als zur Erteilung des Priesterse­gens unwürdig erklären. Der Priester­segen als Teil des Tempelgottesdienstes, von wo er zu dem Synagogengottes­dienste übergegangen, sollte einige Ei­gentümlichkeiten des Tempelgottes­dienstes beibehalten. Die Gesetze von den Fehlern usw., die den Priester für seinen Dienst im Tempel untaugbar machten, sollten auch hier, so viel es ging, beachtet werden. So soll ein Pries­ter mit Fehlern an Händen, am Gesichte und an den Füßen, auch wenn er an einem Auge blind ist usw., nicht den Priestersegen sprechen. Doch wurde auch damit nicht zu streng genommen. Man stellte später den Grund dafür auf, weil das Volk beim Ansehen der Priester mit solchen Gebrechen von seiner Andacht gestört werden könnte — und schloss darnach, dass Priester mit solchen Fehlern, die lange im Orte wohnen und den Leuten des Ortes nicht mehr auffallen und sonderlich er­scheinen, immerhin den Priestersegen sprechen dürfen. Für immer wurden hierzu die Priester untauglich erklärt, die in Folge ihrer undeutlichen Aus­sprache die Buchstaben א mit ע, das ה mit ח usw. verwechseln; ferner Priester, welche die Priestergesetze vorsätzlich verletzten, sowie ein Abtrünniger, der keine Buße getan, ebenso derjenige, der einen Menschen, wenn auch absichts­los, getötet hat u. a. m. Eine weitere Bestimmung, die ebenfalls an den Tem­peldienst erinnert, ist, die Hände vor dem Priesterdienst zu waschen. R. Jo­sua ben Levi, der für die Aufrechter­haltung der Priestergesetze auftritt und die levitische Reinheit auch noch nach der Zerstörung des Tempels gelten las­sen will, tut auch hier den Ausspruch: »Der Priester, der des Morgens sich die Hände gewaschen, den Priestersegen auch ohne nochmaliges Händewaschen sprechen kann, weil auch beim Tem­pelgottesdienste es für den Dienst des ganzen Tages genügte, wenn der Pries­ter des Morgens an sich die Reinigung vorgenommen hatte.« Indessen haben die abendländischen Juden an diesem Gebrauch festgehalten, der in den Schulchan Aruch als Gesetz aufgenom­men wurde. Von dem oben genannten Lehrer R. Josua ben Levi haben wir noch andere Lehren und Bestimmun­gen, welche die Würde und die Heilig­keit des Priestersegens aufrecht erhal­ten sollten; es scheint, dass dieselben im 3. Jahrh. n. besonders notwendig gewesen. Von ihm sind die Aussprüche: »Jeder Priester, welcher segnet, wird gesegnet, aber wer nicht segnet, wird nicht gesegnet«, denn es heißt: »Ich werde segnen, die dich segnen« (1. M. 12. 3); ferner: » Jeder Priester, der nicht zur Erteilung des Priestersegens den Duchan, die Anhöhe, besteigt«, über­tritt drei Gebote: »So sollet ihr seg­nen«; »sprich zu ihnen« und »sprechet meinen Namen über die Söhne Israel aus« (4. M. 6. 27); ferner »Gott wünscht den Priestersegen«, denn, es heißt: »Sprechet meinen Namen über die Israeliten aus, ich werde sie seg­nen.« Endlich haben wir von ihm die Anordnung, dass der Priester sich schon bei dem Beginn des Abodagebe­tes (Rezeh) auf den Duchan zu begeben habe; ferner dass der Priestersegen erst nach Beendigung des Abodagebetes, wie im Tempelgottesdienste nach der Opferung, gesprochen werde, worauf auch hier der Vers aus 3. M. 9. 22 be­zogen wird. Die übliche Formation der Hände und Finger der Priester beim Priestersegen soll die Allgegenwart Gottes symbolisieren, die den segnen­den Priestern nahe ist, worauf der Bi­belvers aus dem Hohenliede 2. 9: »Siehe, er steht hinter unserer Wand, er schaut durch die Fenster, blickt durch das Gitterwerk« bezogen wird. Doch hat auch dieser seine Gegner gehabt. Das Zweite, was wir hier noch zu nen­nen haben, ist die Sitte, die Priester während des Priestersegens nicht anzu­sehen. Maimonides hat darüber das Richtige angegeben, weil das eine Stö­rung der Andacht bewirkt. Ein bisher noch nicht genannter Teil des hierher Gehörenden ist der von den Benedikti­onen vor und nach dem Priestersegen. Vor dem Priestersegen sollen die Pries­ter leise beten: »Möge es, Ewiger, unser Gott, geschehen, dass der Segens­spruch, den wir nach deinem Befehle über dein Volk Israel sprechen, ohne Sünde und Anstoß erteilt werde.« Ein zweiter Segensspruch folgte, wenn der Vorbeter die Priester zum Segnen auf­forderte: »Priester!« (Kohanim) Der­selbe lautet: »Gepriesen, Herr, der du uns die Heiligkeit Ahrons zuteil wer­den ließest und befohlen hast, dein Volk Israel in Liebe zu segnen.« Nach Beendigung des Priestersegens sollen die Priester das Gesicht der Bundeslade zuwenden und sprechen: »Herr der Welt! Wir haben getan, was du uns be­fohlen, wollest auch du deine Verhei­ßung erfüllen: Schaue von deiner heili­gen Wohnstätte, vom Himmel herab und segne dein Volk Israel und das Land, das du uns gegeben!. Was die Gemeinde während des Priestersegens zu tun habe. In den Gebetbüchern Sid-dur und Machsor sind Psalmverse ver­zeichnet, die von der Gemeinde leise nach jedem Worte des von den Pries­tern vorgetragenen Priestersegens ge­sprochen werden. Im Mittelalter war es in einigen Gemeinden Brauch, dass die Gemeinde hinkniete während des Priestersegens und so die Verse leise sprach. Gegen diese Rezitierung von Versen protestierten bedeutende Ge­lehrte, die auf Abschaffung dieses Brauches drangen. So schon der Lehrer des 3. Jahrh. n., R. Chia bar Abba: »Wer diese Verse während des Priester­segens spricht, begeht einen Irrtum.. R. Chania bar Papa bemerkt darauf: »Wisse, dass das Volk im Tempelgot­tesdienst diese und ähnliche Bibelverse während des Priestersegens auch nicht sprach, denn gibt es wohl einen Diener, den man segnet, der nicht den Segen aufmerksam anhören soll!. Was bei Zitierung von Versen nicht möglich ist. Auch von R. Abbahu wird erzählt, dass er diese Verse nicht zitierte, weil auch R. Abba aus Akko dieselben nicht ge­sprochen hatte. Diese Gegenstimmen wiederholten sich bis ins Mittelalter. Auch die Tosaphisten sprachen sich ge­gen diesen Brauch aus, ebenso noch Abudr Aham u. a. m. Als feste Norm heißt es daher im Schulchan Aruch 128. 26: »Man spreche keinen Vers während des Priestersegens, sondern schweige und höre andächtig zu«, wozu auch R. Moses Iserles im Haga bemerkt: »Besser ist es, die Verse nicht zu sagen.. Hierzu kommt, dass die in den Gebetbüchern zitierten Bibelverse gar nicht dieselben sind, die von eini­gen Talmudlehren hierzu angegeben wurden. Auch die dreimalige Verrich­tung des Gebetes gegen böse Träume bei den drei Absätzen des Priesterse­gens kennt der Talmud nicht. Da wird nur ein einmaliges Sprechen desselben gekannt. Der Middrasch Rabba scheint auch dieses nicht zu kennen. Daselbst wird gesagt, dass der, welcher böse Träume hatte, ein Gotteshaus auf­suchen, den Priestersegen daselbst an­dächtig anhören und das »Amen« mit­sprechen soll. Eine weitgehende Mo­difikation in Betreff des Priestersegens ist die nachtalmudische, dass man denselben, nicht wie es gesetzlich in der ganzen talmudischen Zeit gehalten wurde, täglich beim Morgengottes­dienst, auch nicht am Shabbath von den Priestern vortragen lässt, sondern ihn nur für die Festtage bestimmt. Es werden dafür mehrere Gründe angege­ben: a. man ist nicht an Wochentagen freudigen und heitern Herzens, und b. weil dadurch der Gottesdienst sich ver­längern würde, was das Volk von der Arbeit zurückhalten möchte. Endlich glauben andere, weil viele Priester vor dem Priestersegen ein Reinigungsbad nehmen, was täglich nicht gut gehe. Immerhin war dies eine Abänderung des gesetzlichen bisherigen Gebrauchs, was man heute als Reform ansehen und nicht gutheißen würde.

III. Bedeutung, Auffassung und Wichtigkeit. Als erstes hierher Gehörende nenne ich die Polemik oder richtiger die Bekämpfung der nichtjüdischen Annahme, dass die Priester im Judentum Mittler oder gar Stellvertreter Gottes seien, eine Meinung, welche im Christentum zur Basis seines Dogmas von der Mittlerschaft seines Messias geworden. Das Gesetz, das den Segen über das Volk nur durch die Priester gesprochen haben will, könnte einer solchen Meinung Vorschub leisten, was wohl auch von den Sektierern im Judentum für dieselbe im Anspruch genommen wurde. Eine Gegenerklärung hierzu wurde schon von den Lehrern am Ende des 1. Jahrhundert n. und in der ersten Hälfte des zweiten Jahrhundert n. gegeben. R. Ismael lehrte: »Israel erhält den Segen von den Priestern, aber von wem werden Priester gesegnet?« Es heißt: »Und ich werde sie segnen«, d. h. »die Priester segnen Israel, aber Gott die Priester.« Dagegen bemerkt R. Akiba: »Wir wissen wohl aus der Schrift), dass die Priester den Segen über Israel zu sprechen haben, aber sollte es dafür keinen Beweis geben, das derselbe von Gott kommt?« Wohl! Denn es heißt: »und ich werde sie segnen« (daselbst), d.h. die Priester segnen Israel und Gott stimmt mit ihnen überein. Deutlicher als hier wiederholt sich dieselbe Verwahrung gegen jede Annahme von der Mittlerschaft der Priester in der Midraschschrift Sifre zu Nasso § 42 am Ende. Es heißt daselbst: »Damit die Israeliten nicht glauben, ihr Segen hänge von den Priestern ab und die Priester nicht denken, wir segnen Israel!« Darum heiß es: »Und ich werde sie segnen.« »Ich, so spricht Gott, segne mein Volk«, denn es heißt: «denn der Ewige dein Gott segnet dich in jedem Werke deiner Hände, wie er es dir verheißen hat« (5. M. 16. 15); ferner: »Der Ewige wird dir öffnen seinen Schatz des Guten vom Himmel herab« (5. M. 28. 12); »und ich werde hüten meine Herde« (Ezechiel 34. 15).Eine dritte Stelle darüber ist im Midrasch Rabba zu 4. Mos. Absch. 11. Dieselbe lautet: »Zur Zeit, da Ahron das Gebot des Priestersegens erhielt, sprach Israel: Herr der Welt! Die Priester sollen uns segnen, wir bedürfen nur deines Segens, nur von dir wollen wir gesegnet werden«, denn also heißt es: »Schaue von deiner heiligen Wohnstätte herab, vom Himmel, und segne dein Volk Israel (5. M. 26. 15).« Da ward ihnen die Antwort: »Obwohl ich die Priester zur Segenserteilung bestimmt habe, so stehe ich da und segne euch!. Daher, so schließt dieses Stück, »breiten die Priester ihre Hände aus als Andeutung, dass Gott Israel segnet.« Nicht minder interessant sind die Ausdeutungen des Priestersegens in den Midraschim. Derselbe wurde von den Agadisten gern als Thema benutzt und besprochen. Sind ja die Segnungen so allgemein gehalten, dass sie jede Deutung zulassen. Der Priestersegen war das Orakel der Israeliten; er hatte für jeden Wunsch und für jedes Verlangen eine verheißende Zusage. Seine Aus­deutungen in der talmudischen Zeit (vom 1-5. Jahrh. n.) entwerfen zugleich ein Bild der damaligen Zeitverhält­nisse, der Wünsche und Besorgnisse, die das Gemüt des Israeliten bewegten. Wir führen von denselben einige an. »Der Ewige segne dich und behüte dich«, d. h. er gebe mit dem Segen zu­gleich den Schutz; »Gott segne dich mit Reichtum und schütze dich vor Räubern.« Ferner: »Gott segne dich mit Geld und hüte dich, dass du die Gebote Gottes erfüllst« oder: »Gott er­leuchte dich«, d.h. er leuchte dir von dem Lichte seines Angesichtes, und dieses Licht ist das Leben, denn also heißt es: »Im Lichte des Königs ist Le­ben« (Spr. Sal. 16-15); oder: »Er er­halte dir das Augenlicht.« »Er sei dir gnädig«, d. h. Gott begnadige euch mit Erkenntnis, Vernunft, Einsicht, mit Sittlichkeit und Weisheit; oder mit dem Gedanken, wie ihr unter euch Gnade und Barmherzigkeit vollziehen sollet; oder Gott gewähre eure Wünsche; er begnadige dich, dass du von dem Joche der Unterwürfigkeit befreit werdest, du die Erlösung erhältst. Ferner: »Der Ewige wende dir sein Antlitz zu«, näm­lich zur Zeit, da du betest; »er gebe dir Frieden«, d.h. »den Frieden bei deinen Einzug und Auszug; den Frieden in dei­nem Hause, den Frieden der Thora.«