Lehrhaus – Yeshiva – Jeschiwa
ישיבה, Nächst der Synagoge war das Lehrhaus eine der wichtigsten Institutionen des Judentums, die für dessen Erhaltung, Entwicklung und Ausbreitung gearbeitet haben. Mit der Synagoge zugleich erwuchs das Lehrhaus, beide hatten ihre Anfänge schon in der exilischen Zeit in Babylonien. Das Aufsuchen des Propheten am Shabbath und Fest, um von ihm Belehrungen zu erhalten, wie es uns im Buche Ezechiel geschildert wird, die Sehnsucht nach dem Gottesworte hat die Lehrstätte begründet. Bei der Wiederbegründung des zweiten Staatslebens genügte die Wiedererbauung des Tempels mit der Weidereinführung dessen Opferkultus nicht mehr; die zwei Institutionen: das Lehrhaus und die Synagoge behaupteten ihren Platz neben ihnen. In Jerusalem war es sogar der Tempel, der für diese beiden Institutionen eine Stätte einräumen musste. Die Quaderhalle im Tempel, wo das Synedrium seine Sitzungen abhielt, war die Stätte der Lehre und des Gebetes. Dass es damals in jedem größeren von Juden bewohnten Orte Palästinas Synagogen und Lehrhäuser gab, ist geschichtlich hinreichend bekannt. Solche Lehrhäuser führen den Namen: »Haus der Versammlung«, »Haus der Gesetzesforschung«, auch: »das Haus der Rabbiner.« Unter der syrischen Herrschaft, im Anfange der Makkabäerzeit waren die Lehrhäuser die Lieblingsstätten des Volkes. R. Jose, ein Gesetzeslehrer dieser Zeit, hat die Lehre: »Es sei dein Haus ein Versammlungshaus der Weisen und lasse dich bestäuben von dem Staub ihrer Füße und trinke mit Durst ihre Worte.« Es war eine Art jüdische Hochschule, doch nicht ausschließlich mit der Bestimmung für Gelehrte, da in derselben gewöhnlich am Shabbath und Fest, auch schon vor dem Feste Volksvorträge gehalten wurden. Über ihre Beschaffenheit und die Ordnung in denselben haben wir nur geringe Notizen. Aus der Studienzeit des später berühmt gewordenen Gesetzeslehrers Hillel wird erzählt, dass es zum Lehrhaus einen Pförtner gab, dem man für den Einlass zu den Vorträgen einen halben Tropaiken zu entrichten hatte. Die Geschichte seiner späteren Lehrtätigkeit, wo er gegen die Gesetzesbestimmungen Samais auftrat, berichtet uns, dass in den Lehrhäusern die Gesetze in voller Freiheit besprochen wurden, und jedem Gelehrten es erlaubt war, sein Dafür oder Dagegen frei auszusprechen und es nach seiner Meinung zu begründen. Bei solchen Gesetzesbesprechungen gab es oft recht heftige Debatten, wie dies die Gesetzesstreitigkeiten zwischen Samai und Hillel dartun. Dagegen waren die Volksvorträge frei von jeder Diskussion, daher auch ruhiger und allgemein heilbringend. Aus der Tätigkeit R. Gamliels II. ist die Maßregel bekannt, dass er durch einen Wächter an der Türe nur dem den Eintritt in das Lehrhaus gestattete, dessen lautere Gesinnung und dessen reiner Lebenswandel bekannt waren, eine Anordnung, die viel zur Verkleinerung des Hörerkreises beitrug, eine starke Opposition hervorrief und auch bald abgeschafft wurde. Andere Bestimmungen waren: im Lehrhause mit keinen Waffen zu erscheinen, nicht in demselben zu schwätzen, nicht zu schlafen u. a. m. Eine Ausnahme hievon machten die Lehrhäuser des vierten und fünften Jahrhunderts n., wo die Lehrhäuser den armen Gelehrten zur Aufenthalts- und Wohnstätte dienten, so dass ihnen die Vornahme jeder Beschäftigung erlaubt war. »Warum heißen die Lehrhäuser >Haus der Rabbiner<, weil es ihr wirkliches Haus war.. Der Besuch des Lehrhauses war gewöhnlich morgens und abends, und als besonderes Verdienst galt es, von den Ersten beim Eintritt in das Lehrhaus und von den Letzten beim Verlassen desselben zu sein. Die Mischna rechnet den Morgenbesuch des Lehrhauses zu den Tugendwerken, deren Früchte man im Diesseits genießt und deren Stamm für das Jenseits aufbewahrt bleibt. Wichtig war ihnen, wenn man nach dem Gottesdienste in
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