Kleidung - die Kleider in der talmudischen Zeit

Posted 6 yrs ago

Kleidung, die Kleider in der talmu­dischen Zeit.

I. Allgemeines.

Über das Anschaf­fen und Halten von Kleidern hat das talmudische Schrifttum folgende Leh­ren: »Die Zierde Gottes sind die Men­schen und die Zierde des Menschen ist seine Kleidung«; »Über deine Verhält­nisse kleide dich, nach deinen Verhält­nissen genieße«, oder wörtlich: »Mehr auf dich, Gleiches in dich!. Einem an­deren schien diese Lehre weniger reali­sierbar; er stellte daher den milderen Satz auf: »Immer genieße der Mensch unter seinen Verhältnissen, dagegen kleide er sich nach denselben.« Doch gab es auch welche, die da lehrten: »Nach deinem Vermögen speise, unter demselben kleide dich und über das­selbe wohne.« Solche Aussprüche soll­ten als keine absoluten Normen gelten, sondern nach Zeit und Verhältnissen zur Verwirklichung kommen. In die­sem Sinne mahnten noch andere Sprüche: »In meiner Stadt ist es mein Name, außerhalb derselben mein Gewand, das mir Ehre verschafft!. Dagegen hatte man gegen eine Frau, die bei zer­rissenen Kleidern Putzsachen trug, den spöttischen Ruf: »Nackt und doch be­schuht! « Um nicht über seine Verhält­nisse bei seinen Kleidern zu gehen, sprach man: »Einen Schuh, größer als mein Fuß, trage ich nicht.« Es galt da­her als stehende Regel: »Zweierlei Klei­dung halte man sich, eine für die Wo­chentage, die andre für Shabbath und Fest.« »Dein Gewand am Shabbath sei nicht das des Wochentages.. Diese Norm sollte in allen Verhältnissen, auch von den Ärmsten zur Ausführung kommen. R. Simlai, ein Lehrer des drit­ten Jahrhunderts, empfahl in einem Vortrage die Beachtung dieser Regel, da riefen ihm schluchzend die Ärmeren entgegen: "Meister, wir haben nur eine Hülle für Shabbath und Wochentag!« »Trotzdem«, entgegnete er ihnen, »könnet ihr dieser Pflicht nachkom­men; ändert wenigstens die Art der Umhüllung! « Diese Sitte lebte sich so sehr ein, dass es allgemein hieß: »Gute Gewänder für den Shabbath! « Von der Farbe der Shabbath- und Festkleider wird die weiße für das Neujahrsfest an­gegeben. Eingehender ist die Aufstel­lung von Lehren für die Kleidung der verschiedenen Stände und Klassen.

a. Für die Familie. Die Frau hatte bei der Anschaffung von Kleidern den Vorzug vor dem Manne. Zur Anferti­gung von Hochzeitsgewändern und sonstiger Ausstattung wurde ein Jahr bestimmt. Dem Manne wurde es zur Pflicht gemacht, für die Anschaffung wenigstens eines Gurtes, einer Kopfbe­deckung, von drei paar Schuhen für die drei Hauptfeste und anderer Kleider im Minimalwerte von 5o Sus jährlich zu sorgen. Außerdem war es üblich, die Frau durch Festgeschenke, die meist in Kleidern bestanden, zu erfreuen. Von solchen Kleidern galten die gold­durchwirkten als Zeichen des Stolzes; nur Brautpaare trugen prächtige Kro­nen, später traten an deren Stelle die von Rosen und Myrthen. Die Kleider der Frauen hatten lange Schleppen. Dieselben wurden, um sie wohlrie­chend zu machen, mit Parfüm begos­sen. Außerdem gehörte zum Putz der Frau fremdes Haar, das gekauft wurde. Auch silberne und goldene Zähne er­setzten die natürlichen, wenn sie fehl­ten. Man färbte graues Haar schwarz, um jung zu erscheinen, aber auch schwarzes Haar weiß, um alt auszuse­hen. Sogar vom Ersetzen der Augen durch goldene wird gesprochen. Fächer zur Abkühlung werden erwähnt, doch auch bei Männern üblich.

b. Handwerker und Geschäftsleute. An den Kleidern erkannte man den Handwerker und den Kaufmann; den Schreiber an der Feder unter seinem Ohre; den Schneider an der Nadel in seinem Gewande. So trug der Zimmer­mann einen Span, der Geldwechsler eine Münze, der Weber und Hechler einen Wollstreifen, der Schnellläufer das Schweißtuch auf seiner Schulter, der Hirt seine großen Sackgewänder, der Kleiderhändler den Mantel auf eine eigene Art zur Umhüllung, u. a. m.

c. Arme. Arme wurden mit Klei­dung versorgt und es galt als Gesetz, des Armen Bitte um Kleidung ohne weitere Prüfung zu gewähren. Dabei sollte man seinen früheren Stand vor seiner Verarmung berücksichtigen, so­dass z. B. demjenigen, der an milesische Gewänder gewöhnt war, dieselben ver­abreicht werden sollen.

d. Höhere Stände, Obrigkeitsperso­nen und Gelehrte. Zu den höheren Ständen in der talmudischen Zeit ge­hörten: der Patriarch, Nassi, in Paläs­tina und der Exilarch in Babylonien. Ersteren zeichnete ein Ehrengewand aus, und letzterer hatte zum Abzeichen seiner Würde einen besonderen Gürtel um seine Lenden. Die Gelehrten in Ba­bylonien, die im Dienste des Exilarchen standen, trugen in letzter Zeit auf ihren Kleidern Stempel des Exilarchen. Zur Ordination eines Gesetzeslehrers war in Babylonien ein Ordinationsgewand, ein goldener Mantel, üblich, den man über den Zuordinierenden warf. Im Allgemeinen war es der Gelehrten­stand, der viel auf Anstand und Rein­lichkeit seiner Kleidung hielt. So ge­hörte das Gewand zu den Gegenständen, an denen man den Gelehrten erkannte. Als Todessünde galt es, bei den Gelehr­ten in schmutzigem Gewande zu er­scheinen, eine Schande, wenn er sich in zerrissenen Schuhen zeigte.

e. Trauer- und Klagegewänder. Die schwarze Kleidung war Zeichen der Trauer, die von Sündern, die Buße ta­ten, angelegt wurden. Auch die des Ehebruchs angeklagte Frau musste sie anlegen, ebenso der vom Bann Getrof­fene in den ersten dreißig Tagen; nicht selten auch der wegen eines schweren Verbrechens Angeklagte. Überhaupt war es Brauch, dass vor Gericht beide Parteien in gleichen Gewändern er­schienen, damit der Richter nicht von der besseren Kleidung des Einen auch auf dessen besseren Charakter schließe. Kamen zwei vor Gericht, der eine in vornehmem Gewande und der andere in gewöhnlichem, so sagte man zu dem Reichen: »Du kleidest dich wie dieser, oder du bekleidest ihn dir gleich.. Bei Unglücks- und Todesfällen wurden als Ausdruck der Trauer Kleider zerrissen. Dasselbe geschah beim Anhören einer Gotteslästerung. Am Trauer- und Fast­tage des neunten Ab um die Zerstörung Jerusalems und am Versöhnungstage, auch beim Gebet um Regen wurden die Schuhe abgelegt.

f. Reinigung, An- und Ausziehen der Kleider. Die Reinigung der Kleider sollte täglich vorgenommen werden. Diejenigen, welche Kleider zur Aufbe­wahrung nahmen, hatten die Pflicht, dieselben je dreißig Tage zu reinigen. Das An- und Ausziehen der Kleider war die Sache der Diener; die Schüler erwiesen diese Dienste gern ihren Leh­rern. Auch ins Badehaus ließ man sich die Kleider von den Dienern nachtragen. Der Badende legte erst die Schuhe ab, dann die Kopfbedeckung, den Mantel, den Gurt, das Oberhemd, das Untergewand etc. Das Ankleiden nach dem Bade nahm den Anfang mit dem Unterhemd, den Schuhen etc. aufwärts. Bei den Schuhen war es Sitte, erst den rechten, dann den linken Fuß mit dem Schuh zu bekleiden, doch geschah es bei vielen entgegengesetzt. Dieses An­kleiden wurde von verschiedenen Be­nediktionen begleitet. »Preis dem, der die Nackten bekleidet!«, war der Se­gensspruch am Anfange des Wiederan­legens der Kleider. Beim Anziehen der Schuhe: »Preis dem, der für meinen Be­darf sorgt«, etc.

II. Spezielles.

I. Kopfbedeckung. Die Kopfbede­ckung geschah aus Gesundheitsrück­sichten, aber es war auch Sitte des An­standes, mit derselben zu erscheinen. »Durch Trägheit sinkt das Gebälk«, d. h. fügt ein Gesetzeslehrer erklärend hinzu, »wenn der Mann zu träge ist, sein Haupt zu bedecken, sinkt das Ge­bälk, die Körperorganisation.« Ande­rerseits lautete das Urteil über jeman­den, der barhäuptig öffentlich erschien: »Wie ist doch dieser Mensch frech!« Die Benennungen für Kopfbedeckung waren: Mütze, Hut, Kopftuch u. a. m. »Barhäuptig« heißt: נילוי ראש, aber «bedeckten Hauptes«: כיםוי ראש.

2. Schuhzeug. Die Anschaffung von Fußbekleidung und ohne sie nicht öf­fentlich zu erscheinen — wurde mit vie­lem Nachdruck empfohlen. Ein Lehrer des dritten Jahrhunderts n. mahnt: »Man verkaufe die Balken seines Hauptes und schaffe sich für deren Er­lös Schuhe an.« »Sieben sind gleichsam von Gott verbannt, zu ihnen gehört derjenige, der seinen Füßen die Schuhe entzieht.. Aber schon im ersten Jahr­hundert n. war es R. Akiba, der seinem Sohn R. Josua empfahl: »Entziehe nicht deinen Füßen die Schuhe.« Nur auf heiligen Stätten, als z. B. im Tempel und vor dem Altar, war es Sitte, die Schuhbekleidung abzulegen. Wir ha­ben zum Schluss noch einige hierher gehörende Volkssprüche zu verzeich­nen. »Einen Schuh, der größer als mein Fuß ist, ziehe ich nicht an«, als Lehre, dass man sich nach den Verhältnissen zu richten habe. Ferner: »So lange der Schuh an deinem Fuße ist, tritt den Dorn nieder! «

3. Andere Kleider. Von anderen Kleidungsstücken kommen vor: a. das Hemd von Leinen, קולבן של פשתן; b. das Unterhemd, פירקס, auch: אפיקר יסין, als das dem Körper unmittel­bar anliegt; c. das kurze Hemd, קרטסא, auch kurzes Gewand; d. das Beinkleid, אברסקין, auch ברקין. das Frauenbeinkleid, פמנליא, auch פמלייה, das Untergewand, מקטורת, auch אנקל, ein Untergewand mit Är­meln; f. das Unterkleid von Wolle, חלוק של צמר mit kurzen Ärmeln, aber auch ohne dieselben; g. Socken, אנפיל אות; h. das lange Kleidungsstück, אנטנה; i. der Gürtel, פונדא Hohlgür­tel; j. das Oberkleid, תקרק. das Schweißtuch, סודר; l. die Kopfbede­ckung, המולה; m. das Armband, כלי ידים; n. das gestückte Oberkleid, פרנוד; o. ein umwurfartiges Oberge­wand mit einer Art Kapuze, בורסין; p. ein dreieckiges Gewand, טרינון; q. der Schleier, פובלתרין; r. ein Frauen­mantel für den ganzen Körper, פלדסא u. a. m.